Präzisionsfermentation und absoluter Bezeichnungsschutz Milch

Bei der Kennzeichnung der durch Präzisionsfermentation gewonnenen Lebensmittelzutaten dürfen keine Milchbezeichnungen verwendet werden. Auch in der Kennzeichnung eines Lebensmittels, das als Zutat ein Lebensmittel enthält, das durch diese Technologie gewonnen wurde, darf keine Milchbezeichnung verwendet werden. Es gilt der absolute Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse [Art. 78 Abs. 2 i. V. m. Anhang VII Verordnung (EU) Nr. 1308/2013]. Auch die Verwendung klarstellender oder beschreibender Zusätze, die auf einen pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen, haben nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs keine Auswirkungen auf dieses Verbot (EuGH – „TofuTown“, C-422/16).

Die Reichweite des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milchprodukte umfasst nach Auffassung des MIV auch Milchbestandteile wie „Kasein“, „Laktose“, „Molkenprotein“ und „β-Lactoglobulin“. In Anhang VII Teil III Nr. 2 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wird als Beispiel ausdrücklich „Kasein“ genannt.

Ein weiterer Diskussionspunkt in Zusammenhang mit der Präzisionsfermentation und dem Bezeichnungsschutz Milch ist die Allergenkennzeichnung nach Art. 21 i. V. m. Anhang II Nr. 7 LMIV. Die Frage der Allergenkennzeichnung ist eine reale und schwierige Frage. Tatsächlich haben die mittels der o. g. Technologie hergestellten Proteine das gleiche Allergenpotenzial wie die aus Milch gewonnenen. Nach Auffassung des Milchindustrie-Verbands (MIV) sollte in der Kennzeichnung der Produkte, die diese Proteine enthalten, am Ende der Zutatenliste der Vermerk „nicht geeignet für Personen, die gegen Milch allergisch sind“ angebracht werden. Eine solche Kennzeichnung würde auch mit dem Bezeichnungsschutz Milch in Einklang stehen.

Die o. g. Aspekte werden derzeit auf europäischer und internationaler Ebene diskutiert. Der Internationale Milchwirtschaftsverband (IDF) beabsichtigt, bis zum Weltmilchgipfel in Paris im Oktober 2024 zu den o. g. Aspekten ein Positionspapier zu verabschieden. Der MIV vertritt die o. g. Standpunkte aktiv sowohl im Europäischen Verband (EDA) als auch in IDF.