EU-Bio-Recht im Umbruch
Die EU-Kommission plant, die Anzahl der Verarbeitungshilfsstoffe bei der Herstellung von Bioprodukten in Zukunft deutlich zu reduzieren. In der Praxis würde eine solche Regelung dazu führen, dass bei Bio-Lebensmitteln mehr Zusatzstoffe deklariert werden müssten als bei konventionellen Lebensmitteln, weil Verarbeitungsstoffe nicht im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden müssen.
Dies wäre dann eine Diskriminierung von Bio-Lebensmitteln, weil diese dann vermeintlich mehr Zusatzstoffe enthielten. Deshalb hat der MIV auch gegenüber dem BMEL und EU gegen eine solche Verschärfung Stellung bezogen. Es ist rechtlich nicht zulässig und deshalb nicht nachvollziehbar, im Bio-Bereich Regelungen einzuführen, die den Vorschriften der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) widersprechen, worin eine EU-weit gültige Legaldefinition für Verarbeitungshilfsstoffe enthalten ist.
Darüber hinaus möchte die EU für Reinigungs- und Desinfektionsmittel (R+D), die bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln eingesetzt werden, bis 2026 eine Positivliste erstellen. Dies wird von allen betroffenen Bio-Stakeholdern abgelehnt, da eine Einzelbewertung für jedes R+D-Mittel für jedes Lebensmittel viel zu aufwendig und nicht praxistauglich sei und der R+D-Einsatz dokumentiert und kontrolliert werden müsste. Stattdessen wird von den Bio-Interessenvertretern als Lösung eine Negativliste von bestimmten Inhaltsstoffen priorisiert.