Keine Logistik ohne Holzpaletten – Retten FAQs die EUDR?

Kurz vor der geplanten Anwendung wurde die EUDR nach erheblichem Druck vom MIV und Partnerverbänden sowie von Teilen der Politik um ein Jahr verschoben. Anwendungsstart ist demnach Ende Dezember 2025 (und Sommer 2026 für KMU). Die Verschiebung war alternativlos, weil die technischen Grundlagen, die Schnittstellen und Antworten auf viele rechtliche Fragestellen nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung standen. Beispielsweise war zunächst – auf Grundlage des Verordnungstextes – klar davon auszugehen, dass für jeden Umlauf jeder Palette eine einzelfallbezogene Erfüllung der Sorgfaltspflichten erforderlich wäre – für sich genommen bereits ein bürokratischer Alptraum.

Erst im zweiten Quartal dieses Jahres hat die Kommission durch die Veröffentlichung neuer Leitlinien und FAQ endlich rechtssicher festgehalten, dass Holzpaletten, die sich in geschlossenen Tauschpools befinden, von den Anforderungen der Verordnung ausgenommen sind. Zudem wurden zentrale Vereinfachungen eingeführt

  • Große Unternehmen dürfen bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren erneut eingeführt werden;
  • Erklärungen können nun gebündelt jährlich statt je Sendung eingereicht werden; und
  • Konzernunternehmen dürfen diese über einen gemeinsamen Bevollmächtigten abwickeln.

Weitere Klarstellungen betrafen die vielzitierten Aktionsaufsteller, Flyer und Visitenkarten. Dennoch nahm der politische Druck zuletzt zu. Zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten haben in einem Schreiben an die EU-Kommission weitreichendere Vereinfachungen gefordert. Ausgerechnet Deutschland hat den Brief nicht mitgezeichnet, obwohl sich die Inhalte des gemeinsamen Schreibens sehr gut mit den Inhalten des Schwarz-Roten Koalitionsvertrages vereinbaren lassen. Immer wieder ist eine sogenannte „Null-Risiko-Kategorie“ im Gespräch, die für Länder, denen ein vernachlässigbares Entwaldungsrisiko zuerkannt wird, weitere Vereinfachungen vorsieht. Klar ist auch, dass damit keine Absenkung des Ambitionsniveaus einhergehen soll, denn der Waldschutz ist und bleibt das vorangestellte Ziel.