Novellierung des Milchproduktrechts
Im Juni 2024 konnte den MIV-Mitgliedern ein neuer Entwurf des künftigen Milchproduktrechts vorgelegt werden, die „Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen (Milchproduktrecht-Anpassungsverordnung – MilchProdAnpV). Dieser Entwurf umfasst 146 Seiten und besteht aus acht Artikeln und einer 63-seitigen Begründung. Kernstück dieser Neuregelung ist der Artikel 1 „Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte (Milchproduktsqualitätsverordnung – MilchPQV) mit sieben Anlagen.
In der MilchPQV werden die bisherigen vier Produktverordnungen für Milcherzeugnisse, Käse, Butter und Konsummilch in einer Verordnung zusammengeführt. Dabei soll das neue Milchproduktrecht insgesamt technologieoffen gestaltet und den derzeitigen Marktverhältnissen angepasst werden.
Ein genauer Zeitplan lag bei der Drucklegung dieses Geschäftsberichts noch nicht vor. Allerdings muss nach einer Ressortabstimmung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) und dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) diese Verordnung noch durch die EU notifiziert werden und danach vom Bundesrat die Zustimmung erhalten.
Das BMEL hat zugesagt, dass es vor dem Inkrafttreten noch eine Verbändeanhörung geben wird, bei der begründete und notwendige Anpassungen vorgenommen werden könnten. Vor diesem Hintergrund hat der MIV die Mitgliedsunternehmen gebeten, diesen Verordnungsentwurf zu prüfen, um danach eine gemeinsame Position der deutschen Milchwirtschaft formulieren zu können.