Entwaldungsverordnung belastet Lieferketten
Einer der altbekannten Streitpunkte ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die bereits seit 2023 in Kraft gesetzt ist und ursprünglich zum Jahresende 2024 vollumfänglich Anwendung finden sollte. Ihre Inhalte verstecken unter dem Deckmantel des Waldschutzes ein wahres Bürokratiemonster.
Eigentlich ist die Verordnung an den Start gegangen, um das zunehmende Abholzen von Waldflächen in der Welt zu verhindern. Erreicht werden soll dieses Ziel durch unverhältnismäßige Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, die von europäischen Importeuren, Exporteuren und Inverkehrbringern von Produkten gemäß Anhang I der EUDR zu erbringen sind. Dies betrifft in erster Linie Rinder, Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk und jeweils bestimmte daraus hergestellte Produkte.
Milchprodukte sind in Anhang I der EUDR nicht explizit aufgeführt. Dennoch ist unsere Branche an mehreren Stellen betroffen. Ein Beispiel?