Unfaire Handelspraktiken
Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) ist 2021 in Kraft getreten und setzt die Europäische Richtlinie (EU) Nr. 2019/633 (sog. UTP-Richtlinie – unfair trading practices) um. Darin wurden erstmals bestimmte Handelspraktiken als unlauter definiert und per Gesetz verboten. Erfasst sind z. B. Zahlungsfristen für verderbliche und nicht verderbliche Ware, einseitige Vertragsänderungen usw.
Derzeit wird turnusmäßig das Gesetz überarbeitet. Der Deutsche Bauernverband fordert eine strengere Auslegung der Regelung sowie eine Entfristung der nationalen Maßnahmen in Deutschland, die über das EU-Recht hinausgehen. Der deutsche Einzelhandel spricht sich wiederum für die Abschaffung der Regeln aus.