Die Welthandelsorganisation (WTO)

Die Welthandelsorganisation (WTO – World Trade Organization) hat 1994 das Welthandelsabkommen WTO I beschlossen. Es trat am 01.06.1995 in Kraft. Neben den Vereinbarungen zum Warenhandel wurden auch der Handel mit Dienstleistungen sowie das Übereinkommen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte in einer Organisation erfasst.

Gründung der WTO

Mit Gründung der WTO beendete das Sekretariat des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) seine seit 1947 aktive Tätigkeit. Die administrativen Aufgaben werden vom WTO-Sekretariat fortgeführt. Das Regelwerk des GATT, also das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen und die Vereinbarungen der sieben Verhandlungsrunden, bestehen aber als Übereinkunft in der WTO weiter.

Als Ergebnis der GATT-Zollverhandlungsrunden sind die Industriezölle beträchtlich gesenkt worden; in den Industrieländern im Durchschnitt von 40 Prozent auf etwa 3 Prozent. Für die deutsche exportorientierte Industrie bestehen in den Industrieländern trotz geringer Durchschnittszölle aber noch erhebliche Handelshemmnisse in Form von Spitzenzöllen für bestimmte Warengruppen von bis zu 48 Prozent. Im Rahmen einer neuen Handelsrunde ist ein substantieller, umfassender Zollabbau für gewerbliche Produkte ohne Ausnahmen notwendig.

Für die WTO-Verhandlungen werden die von den WTO-Staaten individuell gewährten Unterstützungen an die eigenen Produzenten in unterschiedliche Kategorien (Boxes) eingeteilt. Je nach Einschätzung sind diese Stützungen erlaubt bzw. abzuschaffen. Man unterscheidet:

  1. greenbox (unbegrenzt erlaubt): Produktionsunabhängige staatliche Hilfen (z. B. Agrarstrukturförderung, Absatzförderung, Ausbildung usw.).
  2. blue box (bedingt erlaubt): Produktionsabhängige, aber mengenbegrenzte staatliche Direktzahlungen (z. B. Preisausgleichszahlungen/Prämien); müssen allerdings mit abgebaut werden, da sie in Zusammenhang mit der yellow box stehen.
  3. yellow box/amber box (abzubauen): Produktionsgebunde, direkte Stützung der Agrarpreise (z. B. Stützung der Marktordnungspreise, Zölle) müssen vorrangig abgebaut werden.

Partner und Gruppierung

  • »Multifunktionalisten« mit Interesse an der Berücksichtigung von nicht-handelsbezogenen Anliegen: Barbados, Burundi, Europäische Union, EU-Beitrittsländer, Fiji, Island, Israel, Japan, Korea, Liechtenstein, Mauritius, Mongolei, Norwegen, Schweiz, Trinidad und Tobago, Zypern.
  • Europäische Union/Vereinigte Staaten haben vor der Ministerkonferenz von Cancun mehrere gemeinsame Kompromisspapiere vorgelegt.
  • FIPs (Five Interested Parties) EU, USA, Australien, Brasilien, Indien. Stimmten 3. im Frühjahr 2004 ihre Positionen ab.
  • Cairns-Länder mit reiner Freihandelsorientierung: Australien, Neuseeland, Argentinien, Brasilien, Chile, Bolivien, Kolumbien, Costa Rica, Guatemala, Philippinen, Indonesien, Malaysia, Paraguay, Südafrika, Thailand, Uruguay, eingeschränkt Kanada.
  • G-20+ – Gruppe von Schwellen- und Entwicklungsländern, die von den Industriestaaten – vor allem EU und USA – mehr (einseitige) Handelsvorteile erwarten: Brasilien, Mexiko, Argentinien, Bolivien, Chile, China, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Indien, Pakistan, Paraguay, Peru, Philippinen, Südafrika, Thailand, Venezuela, Ägypten, Indonesien, Nigeria. Nach Cancun haben Peru, Costa Rica und Kolumbien die G-20+ -Gruppe wieder verlassen.

LDC-Staaten in WTO (Least Developed Countries): Angola, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, Burundi, Zentralafrikanische Republik, Djibouti, Gambia, Guinea, Guina-Bissau, Haiti, Kongo, Lesotho, Madagaskar, Malati, Maledivien, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Niger, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Salomon Inseln, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Sambia.

Die WTO Verhandlungen

Mit WTO-Verhandlungen sind internationale Verhandlungen zur Regelung der Warenströme auf dem Weltmarkt, auch für Milchprodukte gemeint.

Im Jahr 2005 haben die WTO II-Verhandlungen begonnen. Sie konnten mittlerweile mit einem „Minipaket“ zum Abschluss gebracht werden. Die Bestrebungen nach Liberalisierung und Globalisierung werden dennoch weiter vorangetrieben.