EU-Agrarreform bis 2020
Nach langen Verhandlungen hatten sich Ministerrat und Parlament auf eine Reform der Marktordnung bis 2020 geeinigt.
Neben dem „Greening“ aller Fördermaßnahmen stand die Finanzierung im Vordergrund. Die Reform wurde in Form der VO 1308/2013 veröffentlicht und ist heute noch gültig. Mit der Reform stand endgültig das Auslaufen der Milchquote zum 31.03.2015 fest. Folgeregelungen wurden diskutiert aber nicht beschlossen.
Bereits am 20.11.2008 wurden in Brüssel weitere Maßnahmen zur Liberalisierung des Milchmarktes beschlossen.
Zu den Health Check Beschlüssen zählen:
Intervention von Butter und Magermilchpulver bleibt unverändert. Ankaufdetails von Butter und Magermilchpulver zwischen dem 01.03. bis 31.08. eines jeden Jahres, Ausnahmen sind möglich.
Ankauf zum „festen“ Interventionspreis bis zur Mengengrenze
- Magermilchpulver 109.000 t (169,80 Euro/100 kg = 100 Prozent des Referenzpreises
- Butter 30.000 t (221,75 Euro/100 kg = 90 Prozent des Referenzpreises)
Fortsetzung des Ankaufs im Ausschreibungsverfahren bei Überschreitung der Mengenschwellen, Ausnahmen sind möglich und wurden 2015 bis 2017 genutzt.
Interne Beihilfen
Abschaffung der Beihilfen für die Verarbeitung von
- Butter zu Backwaren, Speiseeis für gemeinnützige Einrichtungen
- und für den direkten Verbrauch
- Private Lagerhaltung von Käse nicht mehr beihilfefähig
- Einsatz von Magermilch und MMP in Futtermitteln
- Einsatz von Magermilch für Käse
Folgende Beihilfenprogramme bleiben bestehen:
- Private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver, brauchen aber Kommissionsbeschluss.
- Schulmilch (z. T. erweitert)
Vorbereitung des Auslaufens der Milchquotenregelung, später Abschaffung.
- Milchquotenaufstockung wurden in den Jahren 2009/10 bis 2013/14 um 5 x 1 Prozent (Italien 1 x 5 Prozent in 2009/2010) vorgenommen.
- Superabgabe angehoben, dann auf Null gesetzt.
- Halbierung der Fettkorrektur von 0,18 Prozent auf 0,09 Prozent, wenn Fettgehalt der Anlieferung höher als Referenzgehalt (= zusätzliches Lieferpotenzial etwa 500.000 t in Deutschland)
- Modulation
Anhebung der Basismodulation bei Direktzahlungen von 7 : Prozent (2009) auf 10 : Prozent für 2012 bei Betrieben >5.000 Euro - Nach den Beratungen der „High Level Group on Milk“ hat der Ministerrat und das Parlament das „Milchpaket“ beschlossen. Dies wurde in Deutschland Ende 2012 und 2013 im Agrarorganisationengesetz umgesetzt
- Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen sowie Branchenorganisationen werden neue Rechte und Pflichten erteilt
- Abschaffung der Milchquote zum 01.04.2015 durch Agrarreform 2020