EU: Ausgaben der EAGFL

Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ist der Fonds, aus dem die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) finanziert wird.

Er wurde im Januar 1962 gemäß Artikel 40 Absätze 3 und 4 des EWG-Vertrags geschaffen. Im Jahr 1964 wurde er in zwei Abteilungen (Garantie und Ausrichtung) unterteilt: Später erfolgte die Aufteilung in 1. und 2. Säule. In der ersten Säule finden wir die Direktzahlungen an aktive Landwirte (ca. 300 €/ha), in der zweiten Säule finden wir die Zahlungen in Bezug auf Agrarstruktur, Regionalbeihilfen etc.

Seit 1993 müssen jedoch aufgrund der Reform der GAP aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, vollständig oder teilweise auch Maßnahmen finanziert werden, die nicht mit der eigentlichen o. g. Verwaltung der Agrarmärkte in Zusammenhang stehen. Der EAGFL unterstützt die Anpassung der Agrarstrukturen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums:

  1. Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe (Modernisierung, Senkung der Produktionskosten, Qualität der Erzeugnisse, Umweltschutz usw.)
  2. Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte und Berufsbildungsmaßnahmen
  3. Vorruhestandsbeihilfen
  4. Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete
  5. Agrar-Umweltmaßnahmen
  6. Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  7. nachhaltige Entwicklung und Valorisierung der Wälder
  8. Entwicklung ländlicher Gebiete durch eine Stärkung des Dienstleistungsangebots, Unterstützung der lokalen Wirtschaft, Förderung des Fremdenverkehrs und Handwerks usw.

In Brüssel wird derzeit der mehrjährige Finanzrahmen der EU diskutiert. Nach dem erfolgten Brexit sind die Kosten neu zu verteilen. Für Deutschland wird das nicht günstig ausgehen. Dazu wird noch ein großes Hilfspaket „Corona“ geschnürt, welches erstmals auch mit Krediten der EU-Kommission zu finanzieren wird. Nutznießer sollen insbesondere die südeuropäischen Staaten sein.

Ansprechpartner

Eckhard Heuser
  • Eckhard Heuser Dipl.-Ing. agr. Hauptgeschäftsführer Büroleiterin: Claudia Stiehler
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