Futtermittelvereinbarung

Am 1. Januar 2024 tritt die aktualisierte Futtermittelvereinbarung in Kraft, sie löst die vorherige Version aus dem Jahr 2020 ab.

Die Futtermittelvereinbarung, auf die sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Milchindustrie-Verband (MIV), der Deutschen Verband Tiernahrung (DVT), die QS Qualität und Sicherheit GmbH, GMP+-International und der QM-Milch e. V. im Jahr 2015 erstmals verständigt haben, wird von den Unterzeichnern in regelmäßigen Abständen aktualisiert, um aktuellen Anforderungen gerecht zu werden sowie Erfahrungen der Umsetzung aus den vergangenen Jahren zu berücksichtigen.

Die wesentlichen Änderungen der aktuellen Version betreffen den verpflichtenden Bezug von nachhaltig und entwaldungsfrei zertifiziertem Soja (Gültigkeit ab 01.01.2024) sowie die Verbesserung des Kontroll- und Warnsystems in Ereignisfällen (Übergangszeitraum von sechs Monaten). Für Aflatoxin B1 wird ein Aktionsgrenzwert von 1 ppb sowie ein Höchstgehalt von 2,5 ppb eingeführt.

Für die Milchwirtschaft ist es im Rahmen der umfassenden Qualitätssicherung unerlässlich, dass nur solche Futtermittel für die Milcherzeugung eingesetzt werden, die neben der Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften einem Qualitätsmanagementsystem unterworfen und für die Milcherzeugung sicher sind. Die Futtermittelvereinbarung ist ein wesentliches Kriterium für QM-Milch, dem Qualitätssicherungssystem auf Milcherzeugerebene. Zur näheren Information zu QM-Milch siehe www.qm-milch.de

Quelle
Futtermittelvereinbarung
Quelle
Futtermittelvereinbarung (englische Version, noch nicht aktualisiert)

Kontakt:

  • Dr. rer. nat. Angela Kohl Diplom-Kauffrau / Dipl.-oec.-troph. Geschäftsführerin Assistentinnen: Ines Terbeck / Cathrin Smalla
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  • terbeck@milchindustrie.de
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  • Dr. Simon Harnisch Referent
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