MIV-Kodex für Mindestvoraussetzungen und Umgang mit Fahrpersonal
Die AG-Frischelogistik des Milchindustrie-Verbandes (MIV) hat einen „Kodex für soziale Mindestvoraussetzungen und den Umgang mit Fahrpersonal im Mopro Bereich“ erarbeitet. Damit kann der MIV als erster Branchenverband einen Kodex dieser Art präsentieren.
Die Notwendigkeit für diese Initiative wurde durch die AG-Frischelogistik insbesondere vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Fahrermangels und der zunehmenden Diskussion über die Rampenproblematik gesehen.
In den logistischen Abläufen, bei denen es trotz Einsatz modernster Technologien und Organisationsformen wiederholt zu nicht kalkulierbaren Wartezeiten an den Rampen kommt, können Versender und Empfänger viel dazu beitragen, die Abläufe effizienter und auch sozialverträglicher zu gestalten. Die Fahrer sind ein sehr wichtiges Glied in der Lieferkette und tragen durch ihren Einsatz und ihr Engagement in erheblichem Maß zu einer reibungslosen und hochwertigen Warenversorgung des Handels und der Endverbraucher bei.
Im Kontext der weiter zunehmenden Komplexität und des Zeitdrucks, denen die Kraftfahrer ausgesetzt sind, sollte nach Ansicht der MIV-Experten ein kooperativer, partnerschaftlicher Umgang zwischen den Beteiligten am Brennpunkt Rampe und eine Wertschätzung des Kraftfahrers in einer angemessenen Art und Weise selbstverständlich sein. Hier kann und wird die Milchindustrie ein wichtiges Zeichen setzen und ein Signal auch an andere Branchen abgeben.
Das Ziel des Verhaltenskodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, eine Schärfung des Problembewusstseins in diesem Bereich und die Verbesserung der Bedingungen und des Umgangs zwischen den direkt an der Rampe Beteiligten.
Die Umsetzung in den Unternehmen der Milchindustrie trägt zu einem fairen, partnerschaftlichen Miteinander bei und manifestiert den Kodex als Best-Practice-Empfehlung für Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen. Durch eine gezielte interne Kommunikation in den Unternehmen sollte der Kodex an die direkt ausführenden Mitarbeiter an den Rampen weitergeleitet werden. Aufgrund des Empfehlungscharakters bleiben individuelle vertragliche Vereinbarungen natürlich bestehen, sollten aber mittelfristig, wo erforderlich, angepasst werden.