Fokus Agrarpolitik: GAP, Brexit und Verträge für Milch

Berlin, 25.10.2018 – In Brüssel und Berlin wird derzeit über die Ausrichtung der Agrarpolitik für die nächsten Jahre gerungen: Auf EU-Ebene überarbeitet man die Marktordnung für alle europäischen landwirtschaftlichen Erzeugnisse und versucht, die Auswirkungen des Brexit treffend abzuschätzen. National wird weiter das Vertragsrecht für den Kauf von Rohmilch kontrovers diskutiert.

Auf EU-Ebene geht es einmal mehr um die Kürzung der Budgets der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Folge des anstehenden Brexit und neuer Aufgaben für die Brüsseler Behörden. Zweitens geht es darum, den Mitgliedsstaaten bei der Gestaltung der nationalen Agrarpolitik mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Das Ergebnis der Beratungen wird nicht vor der Europawahl 2019 bekannt sein. Aber jetzt schon zeichnet sich ab, dass Kommissar Hogan mit seinen Vorschlägen für Einsparungen eine Mehrheit im Ministerrat und Parlament erreichen kann.

Der anstehende Brexit wird heftige Folgen für das Marktgeschehen auch bei Milcherzeugnissen haben. Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger Importeur nicht nur bei Joghurt und Butter, sondern auch bei Käse: So produziert Großbritannien sogar weniger Käse als es importiert. Insbesondere die Milchwirtschaft der Republik Irland ist ein wichtiger Lieferant für den Inselstaat und muss sich ab April 2019 vielleicht verstärkt neue Exportdestinationen suchen. „Wir hoffen immer noch auf eine politische Einigung, die einen harten Brexit ohne Abkommen vermeidet“, so Peter Stahl, Vorsitzender des Milchindustrie-Verbandes (MIV) in Berlin.

Der neugestaltete Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation in den EU-Mitgliedsstaaten sieht die Option vor, die Vertragsfreiheit zwischen Milcherzeuger und seiner Molkerei einzuschränken. Das in Deutschland zuständige Landwirtschaftsministerium erörtert zur Zeit mit den Bundesländern diese Option. Die Vertreter der Molkereiwirtschaft – genossenschaftliche wie private Unternehmen – sehen keinen Nutzen in gesetzlich vorgegebenen Vertragsinhalten hinsichtlich Preis, Menge und Dauer. Peter Stahl: „Verträge allein machen keine Preise. Die Preisschwankungen am Milchmarkt ergeben sich international durch Angebot und Nachfrage, auch als Ergebnis von Handelskriegen und Embargos: Diese Marktkräfte kann man in einem freien Markt nicht durch vorgegebene Vertragsinhalte ausschalten.“

Nationale Gesetze können wiederum die Qualität und Herstellung der Produkte verbessern. Das deutsche Produktrecht soll daher angepasst werden, die Milchgüte-Verordnung wird modernisiert. Beide Gesetzesvorhaben sind wichtige Schritte und der MIV begrüßt diese außerordentlich.

 

Der Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) repräsentiert etwa 80 leistungsstarke, mittelständische Unternehmen der deutschen Milch- und Molkereiwirtschaft. Diese stellen mit einem Jahresumsatz von rund 20 Milliarden Euro mit den größten Bereich der deutschen Ernährungsindustrie dar.

Dr. Björn Börgermann
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