Milchlieferverträge zwischen Milcherzeuger und Molkerei funktionieren

Berlin, 16. März 2018. Zur anhaltenden Diskussion um die Gestaltung der Lieferbeziehung zwischen Milcherzeugern und ihren Molkereien nimmt der Milchindustrie-Verband (MIV) anlässlich des Berliner Milchforums Stellung. Nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers des Verbandes, Eckhard Heuser unterliegt die Gestaltung der Vertragsbeziehung einem kontinuierlichen Veränderungsprozess. Einerseits werden geänderte Rechtsnormen in Kaufverträgen von Rohmilch oder Milchlieferordnungen abgebildet, andererseits führen neue gesellschaftliche Anforderungen an den Rohstoff Milch zur Anpassung der Vertragsbeziehungen zwischen Milcherzeuger und Molkerei. „Einmal ist es Biomilch, heute „Ohne Gentechnik“ und morgen vielleicht kosher“, so der Verbandsgeschäftsführer und weiter: „Das passen wir in den Verträgen an, bei Genossenschaften wie privaten Molkereien“.

Nicht überzeugt ist der Verband vom Argument, dass heute weitverbreitete Vertragsmodelle das Preisrisiko zu Lasten der Milcherzeuger schieben. Heuser: „Neue Verträgen schaffen nicht automatisch mehr Sicherheit. Neue Verträge müssten dann auch in der gesamten Landwirtschaft Anwendung finden. Das alles wird so nicht funktionieren, wie man sich das teilweise vorstellt. Deutsche Molkereien kaufen im selben Rahmen Milch an, wie das international üblich ist. Jedes Rumbasteln an Verträgen durch den Staat hilft nicht und suggeriert lediglich, dass der Staat das besser regeln könne“, fasst Heuser zusammen. „Die Vertragsfreiheit ist ein hohes Gut, was es zu schützen gelte“, meint Heuser.

Auch warnt der Verband vor einer schärferen Anwendung des Artikels 148 der gemeinsamen Marktordnung. „Wenn der Staat uns zwingen möchte, Preis und Menge im Voraus mitzuteilen, erreicht er, dass „Mondscheinpreise“ abgegeben werden“, so der Verbandsmann. „Wir erwarten auch von der neuen Bundesregierung Vernunft und wissenschaftliche Begleitung bei eventuellen Gesetzesvorhaben in dieser Richtung“, so der MIV.

Dr. Björn Börgermann
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