Verpackungsgesetz lässt Verbraucherpreise steigen

Pressemitteilung vom 13.02.2017, aktualisiert im Dezember 2023

Der Milchindustrie-Verband (MIV) kritisiert die neue gesetzliche Regelung, die Pfandpflicht auf Milchverpackungen in Kunststoff auszudehnen. Die bestehende Verpackungsordnung („Grüner Punkt“) hat sich aus Sicht des MIV sehr bewährt, so dass kein hinreichender Grund besteht, dieses etablierte System zu zerschlagen.

Dass Milch und Saft bisher von der Pfandpflicht ausgenommen waren, hatte gute Gründe: Die Verpackungen landeten im gelben Sack und konnten so einer Verwertung zugeführt werden. Weinflaschen fanden ihren Weg in den Glascontainer. Wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht, soll sich das bald ändern. Die Verpackungen sollen dann zum Lebensmittelhändler zurückgebracht werden.

„Die Rücknahmeautomaten in den Geschäften sind für solche Verpackungen gar nicht ausgelegt“, sagte MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser. „Saure Restmilch erzeugt unangenehmen Geruch und ist im Lebensmittelhandel unhygienisch und gesetzlich streng geregelt.“ Darüber hinaus würde die geänderte Pfandpflicht eine hohe finanzielle Belastung für die Unternehmen darstellen. „Diejenigen, die das neue Verpackungsgesetz politisch vorantreiben, müssen sich darüber im Klaren sein, dass es steigende Verbraucherpreise nach sich ziehen wird“, meint Heuser. Bis heute waren Milch und Milcherzeugnisse von der Bepfandung ausgenommen und das hat der deutsche Verbraucher auch so gelernt.

Das bisherige System hat nach Überzeugung des MIV gut funktioniert. Gerade junge Familien mit kleinen Kindern sind Großverbraucher von Milch. Die Neuregelung zum Pfand wird am 01.01.2024 in Kraft treten.

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