Rechtsbereiche und -grundlagen

EU- und weltweit gilt ein Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte. Aber nicht alle Bereiche des Milchrechts sind EU-weit harmonisiert. So sind z. B. die Regelungen für Käse und Milchfrischprodukte weiterhin in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gesondert geregelt.

  • Der Milchindustrie-Verband berät seine Mitglieder in den Bereichen
  • Nationales Milch- und Lebensmittelrecht
  • EU- und internationales Recht sowie Codex Alimentarius
  • Marktordnungsrecht
  • Produkt- und Kennzeichnungsrecht
  • Hygienerecht
  • Zusatzstoffrecht
  • EU-Qualitätspolitik (geschützte Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben, garantiert traditionelle Spezialitäten)
  • Allgemeine Rechtsfragen (z. B. Wettbewerbsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht)
  • Arbeits-, Sozial- und Tarifvertragsrecht
  • Umweltrecht

Um auch in Zukunft im nationalen, europäischen sowie globalen Wettbewerb erfolgreich sein zu können, vertritt der Milchindustrie-Verband die branchenspezifischen Interessen auf allen Ebenen der Rechtssetzung und informiert aktuell über die Rechtsentwicklung.