Schulmilch – neues Programm 2017/2018

Als Schulmilch bezeichnet man Milch und bestimmte Milcherzeugnisse, die in Schulen verkauft oder abgegeben werden. Die Europäische Union gewährt Beihilfen, damit Kinder und Schüler günstiger Milch und Milchprodukte erwerben können.

Durch die Verabschiedung der Änderungsverordnung (EU) 2016/791 gilt ab dem Schuljahr 2017/2018 nur noch eine einzige Regelung für Schulmilch, Schulobst und Schulgemüse: Die neue Verordnung vereint das Schulmilch- mit dem Schulobstprogramm, um mögliche Synergien zu schaffen.

Im Prinzip gibt es einen Systemwechsel: Jeder Mitgliedsstaat kann nur noch eine feste Summe aus Brüssel erhalten und verteilen. Antragsteller werden die Einrichtungen sein, die bestimmte Ernährungsprogramme anbieten müssen. Dazu gehören Aufklärungsplakate mit deutlichem Hinweis auf die EU-Förderung. Der Bund hat die Gelder auf die Bundesländer verteilt. Dorthin müssen sich die Einrichtungen wenden. Derzeit werden ca. 600.000 Schüler an 197 Schultagen im Jahr versorgt. Die alte Förderung betrug 18,5 Cent/l. Im neuen Programm stellt die EU für die Abgabe von Schulmilch jährlich ein Budget von 100 Millionen Euro und für Schulobst und -gemüse jährlich 150 Millionen Euro zur Verfügung. Auf Deutschland entfallen davon für Schulobst und -gemüse jährlich mindestens 19,7 Millionen Euro und für Schulmilch mindestens 9,4 Millionen Euro. Der Betrag basiert auf dem Anteil von Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren, dem Entwicklungsgrad der Regionen und den historisch erhaltenen Beihilfebeträgen in den Vorjahren.

Die Zusammenlegung des Schulobst- und -gemüseprogramms mit dem Schulmilchprogramm hat das Ziel, dass wieder mehr Kinder diese Lebensmittel verzehren. Über die tägliche Versorgung damit soll die Akzeptanz der Kinder für Obst, Gemüse und Milch erhöht und ihre Vorliebe dafür gefördert werden. Die flankierenden pädagogischen Maßnahmen wie Unterrichtseinheiten oder Bauernhofbesuche sollen den Kindern zudem landwirtschaftliche Erzeugung und eine noch breitere Palette an landwirtschaftlichen Erzeugnissen nahe bringen. Darüber können sich die Kinder auch mit Fragen im weiteren Zusammenhang auseinandersetzen wie gesunde Ernährungsgewohnheiten, die Vermeidung von Lebensmittelabfällen, lokale Nahrungsmittelproduktionsketten oder ökologischer Landbau.

Kinder werden durch Erziehung geprägt und lernen am Vorbild, auch wenn es um die Ernährung geht. Vorlieben für bestimmte Nahrungsmittel und eine bestimmte Esskultur werden zu Hause, aber immer häufiger auch in Kita und Schule geformt. Eine ausgewogene Schulverpflegung wird zunehmend wichtig. Die Versorgung mit Schulmilch und die Schulfrucht-Programme sollen bei Schülern mehr Bewusstsein für gesunde Ernährung schaffen.

Auch andere Milchprodukte können gefördert werden:

Konsummilch (auch laktosefrei) bleibt beihilfefähig. Mitgliedstaaten können entscheiden, zusätzlich Käse, „curd“, Joghurt und andere fermentierte Milcherzeugnisse oder Sauermilchprodukte zu fördern, die weder „flavoured“ noch Früchte, Nüsse oder Kakao enthalten. Ergänzend dazu können die Mitgliedstaaten die in Anhang V genannten Milchgetränke verteilen (fermentierte Milcherzeugnisse mit oder ohne Fruchtsaft, „naturally flavoured“ oder nicht gesüßt, Milchgetränke mit Kakao, Fruchtsaft oder „naturally flavoured“). Im letzteren Fall wird aber nur der Milchanteil unterstützt. Grundsätzlich darf den Produkten weder Zucker, Salz, Fett, Süßstoff oder die Geschmacksverstärker E 620 bis E 650 zugesetzt worden sein. Die nationale Gesundheitsbehörde kann davon jedoch Ausnahmen zulassen. Das Europäische Parlament erhält erhebliche Mitspracherechte in Bezug auf die Haushaltsmittel, die damit zusammenhängen. In Zukunft sollen auch begleitende erzieherische Maßnahmen mit 15 Prozent der Gelder stärker gefördert werde.

Nicht genutzte Mittel können von anderen Mitgliedstaaten beantragt werden.

Das neue Programm hat deutlich den Absatz von Schulmilch reduziert!

Ansprechpartner

Eckhard Heuser
  • Eckhard Heuser Dipl.-Ing. agr. Hauptgeschäftsführer Büroleiterin: Claudia Stiehler
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