Verbändeschreiben zum Anlass der Abstimmung am 08.10.2025 über die Änderungen an der GMO

Das folgende Verbändeschreiben wurde an die deutschen Europaabgeordneten verschickt.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

am 8. Oktober 2025 werden Sie im Plenum über die Position des Europaparlaments zu den von der EU-Kommission geplanten Vorschlägen zur Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette (2024/0319) abstimmen. Dies beinhaltet Änderungen an der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO).

Dem eigentlichen Ziel zur Stärkung der Landwirte entgegenwirkend, droht durch diesen Vorschlag ein Milliardenverlust für die deutsche Landwirtschaft. Im Namen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft lehnen wir den Kommissionsvorschlag im Grundsatz ab. Der Vorschlag – wie auch die Position des Ausschusses – werden das komplette Gegenteil der „Stärkung von Landwirten in der Lebensmittelkette“ bewirken.

Der Vorschlag sieht vor, über die Artikel 148 und 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMOVerordnung) eine Vertragsplicht für die Lieferungen von Milch, Fleisch, Obst, Gemüse, Getreide und weiteren Erzeugnissen einzuführen, die Angaben zu Preis, Menge, Laufzeit sowie Zahlungs- und Lieferbeziehungen beinhaltet. Damit rückentwickelt die EU unseren Sektor zurück in die Planwirtschaft. Eine vorgegebene Vertragsgestaltung würde die unternehmerische Freiheit in unserer Wertschöpfungskette beenden und alle Grundprinzipien einer Marktwirtschaft untergraben. In der Landwirtschaft dürfen im Sinne der Versorgungssicherheit wirtschaftlich gut funktionierende Mechanismen nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Unsere Landwirte erwarten wirtschaftliche Nachteile durch die geplanten Vorgaben zur Preisausgestaltung. Sie nimmt Landwirten die Möglichkeit, von Hochpreisphasen zu profitieren und sich nach globalen und europäischen Marktentwicklungen zu orientieren. Aufgrund volatiler Agrarmärkte müssten Abnehmer von landwirtschaftlichen Erzeugnissen unter Umständen Preisrisikoabschläge einführen, deren Konsequenz geringere Auszahlungspreise und somit ein geringeres planbares Einkommen für unsere Erzeuger bedeuten. Das anstehende Vertragsmanagement würde außerdem Bürokratieabbau schüren. Somit wirkt der Vorschlag den EU-Zielen der Stärkung der heimischen Wettbewerbsfähigkeit und der Vereinfachung europäischer Gesetzgebung entgegen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

gerne möchten wir insbesondere auf die folgenden drei Haupt-Kritikpunkte und Änderungsanträge mit Lösungsvorschlägen hinweisen.

Mitgliedstaaten dürfen nicht verpflichtet werden, funktionierende Lieferbeziehungen zu zerstören! In den einzelnen Ländern gibt es unterschiedliche Vermarktungswege, -strukturen und Lieferbeziehungen von Agrarprodukten. Diesem Umstand muss Rechnung getragen werden. Daher muss die Entscheidung über eine verpflichtende Einführung schriftlicher Verträge nach gesetzlich festgelegten Parametern weiterhin ohne Einschränkung bei den Mitgliedstaaten liegen. Mit Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip würde die Verpflichtung gegen die unterschiedlichen Zivilrechtsordnungen und regionalen Besonderheiten der tatsächlichen Vertrags- und Marktrealitäten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten verstoßen. Weitere Wettbewerbsverzerrungen sind daher zu erwarten. Wir bitten Sie daher, die Änderungsanträge 127, 128, 129D, 131, 132, 137 und 138 zu unterstützen.

Keine verpflichtende Aufnahme von vollen Produktionskosten (Artikel 148, 168 und Erwägungsgründe) in Verträge, da dies negative Folgen für die Erzeugerpreise haben wird und die Bürokratiekosten steigen lässt! Ein solcher Eingriff in die Vertragsfreiheit und in die Preisegestaltung schränkt die Wirtschaftlichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Produkte nachweislich (vgl. Thünen Working Paper Lfd. Nr. 255) ein. Verpflichtende Vertragsbestandteile, insbesondere die vorgeschlagene Erweiterung, müssen abgelehnt werden. Diese widersprechen in Gänze dem Ziel der EU, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Wir bitten Sie daher, die Änderungsanträge 133 und 139 zu unterstützen.

Keine Revisionsklausel, da sonst Erzeugerpreise durch Risikoabschläge sinken und Landwirte in ihrer Position geschwächt werden! Funktionierende Märkte brauchen Planungssicherheit. Längerfristige Verträge stärken die Position der Erzeuger und der Verarbeiter in der Kette. Die bisher vom Ausschuss eingebrachten Änderungen helfen nicht. Es gibt schon heute andere Werkzeuge, die den Landwirt in der Lieferkette stärken. Als Verbände plädieren dafür, diese Instrumente mit allen Beteiligten weiterzuentwickeln, unter anderem im Rahmen der GAP. Wir bitten Sie daher, die Änderungsanträge 134D und 140D zu unterstützen.

Mindestens die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten zur Vertragsfreiheit muss gewahrt bleiben, um wirtschaftlichen Schaden für unseren Sektor abzuwenden. Wir bitten Sie deshalb, die Änderungsanträge 127, 128, 129D, 131, 132, 137 und 138 zu unterstützen und innerhalb Ihrer Fraktion für Mehrheiten zu werben. Außerdem sind die Änderungsanträge 133, 134D, 139 und 140D wichtig, um die negativen Auswirkungen im europäischen Binnenhandel mit Agrarerzeugnissen abzuschwächen.

Als federführende Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft stehen wir Ihnen jederzeit gerne für einen Dialog über echte Stärkung der Landwirte zur Verfügung.

Das Originalschreiben finden Sie unten zum Download.

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Verbändeschreiben

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