Rechtsbereiche und -grundlagen
EU- und weltweit gilt ein Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte. Aber nicht alle Bereiche des Milchrechts sind EU-weit harmonisiert. So sind z. B. die Regelungen für Käse und Milchfrischprodukte weiterhin in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gesondert geregelt.
- Der Milchindustrie-Verband berät seine Mitglieder in den Bereichen
- Nationales Milch- und Lebensmittelrecht
- EU- und internationales Recht sowie Codex Alimentarius
- Marktordnungsrecht
- Produkt- und Kennzeichnungsrecht
- Hygienerecht
- Zusatzstoffrecht
- EU-Qualitätspolitik (geschützte Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben, garantiert traditionelle Spezialitäten)
- Allgemeine Rechtsfragen (z. B. Wettbewerbsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht)
- Arbeits-, Sozial- und Tarifvertragsrecht
- Umweltrecht
Um auch in Zukunft im nationalen, europäischen sowie globalen Wettbewerb erfolgreich sein zu können, vertritt der Milchindustrie-Verband die branchenspezifischen Interessen auf allen Ebenen der Rechtssetzung und informiert aktuell über die Rechtsentwicklung.