Entwicklungen bei Unfaire Handelspraktiken UTP

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) berichtet in ihrem UTP-Tätigkeitsbericht 2024 über die erstmals ausgesprochene Untersagung von zwei unlauteren Handelspraktiken (UTP) von Lebensmitteleinzelhändlern.

Derweil hat das damalige Landwirtschaftsministerium (BMEL) eine Verordnung zur Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung (AgrarOLkV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine Anpassung bei den unfairen Handelspraktiken. Die BLE erhält als Durchsetzungsbehörde die Befugnis, im Verwaltungsverfahren Zeugen und Sachverständige zu vernehmen. Dieses formalisierte Beweiserhebungsverfahren soll die Wahrscheinlichkeit einer wahrheitsgemäßen Informationsgewinnung erhöhen.

Die EU-Kommission hatte im Dezember 2024 einen Vorschlag für eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten bei UTPs vorgelegt. Er befindet sich noch in Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament. Parallel dazu bewertet die EU-Kommission die Richtlinie (EU) 2019/633 zu unlauteren Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Der Evaluierungsbericht und ein möglicher Gesetzesvorschlag sollen im Herbst 2025 vorliegen.