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Bundestag

Im Bundestag werden die Bundesgesetze zur Landwirtschaft beschlossen. Dazu werden diese Gesetze zuerst im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Der Ausschuss hat zwischen 30 und 40 Mitglieder. In den Ausschusssitzungen nehmen auch Experten aus Wissenschaft und von Verbänden Stellung. Der Ausschuss hat bereits über Themen wie die EU-Agrarreformen debattiert. Der Bundestag verabschiedet die Gesetze ggfs. unter Mitwirkung des Bundesrates.