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Lieferkettengesetz

Deutschland hat eine Uno-Norm in das deutsche Recht umgesetzt, welches ab 2023 gilt. In den Lieferketten soll u. a. die Wahrung der Menschenrechte jederzeit sichergestellt und dokumentiert werden. Die Regelung gilt vorerst für Firmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern.