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Bundesrat

Im Bundesrat sitzen Vertreter der Regierungen der Bundesländer. Über den Bundesrat sind die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Der Bundesrat kann grundsätzlich zu allen Gesetzesvorhaben Stellung nehmen, er kann aber nur bei zustimmungspflichtigen Gesetzen den Gesetzentwurf scheitern lassen. Mehr Informationen dazu hier. Der Bundesrat kann aber auch eigene Gesetzesinitiativen an den Bundestag weiterleiten. Einen solchen Einbringungsbeschluss kann der Bundesrat auf Antrag eines oder mehrerer Länder mit absoluter Mehrheit beschließen.