Milkipedia

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die Verwaltung der Europäischen Union. Als solche erarbeitet sie die Gesetzesvorhaben der EU. Sie setzt sich zusammen aus dem Kommissionspräsidenten und insgesamt 26 EU-Kommissaren, von denen jeder aus einem der EU-Mitgliedsländer stammt und für einen bestimmten Fachbereich zuständig ist, z. B. Außenpolitik, Verbraucherschutz, Verkehr oder Handel.

Wichtig anzumerken ist, dass die EU-Kommissare nicht als Abgesandte ihrer Länder zu verstehen sind, sondern dass sie ihr Amt absolut unparteiisch und objektiv ausüben sollen. Janusz Wojciechowski übernimmt das Landwirtschaftsressort, Stella Kyriakides ist Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Kadri Simson Kommissarin für Energie und Virginijus Sinkevičius Kommissar für Umwelt. Hier erhalten Sie nähere Informationen über die Kommissare.

Die EU-Kommissare verfügen über ihren eigenen Mitarbeiterstab, das Kabinett. Es besteht aus sechs bis neun politischen Beamten. Diese Mitarbeiter versorgen den Kommissar bzw. die Kommissarin mit allen wichtigen Informationen zu den anstehenden Themen des jeweiligen Fachbereichs und stimmen sich mit den Kabinetten anderer Kommissare über Gesetzesentwürfe ab.

Der Präsident der EU-Kommission
Die Leitung der EU-Kommission liegt bei der/dem Kommissionspräsidentin/en. Derzeitige Kommissionspräsidentin ist Ursula von der Leyen. Die/Der Kommissionspräsident/in wird in gemeinsamer Abstimmung von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten benannt und anschließend vom Europäischen Parlament bestätigt.

Organisation
In Absprache mit den Regierungen der Mitgliedstaaten benennt die/der Kommissionspräsident/in die Kommissare und weist ihnen ein politisches Themengebiet zu. Die designierten Kommissare werden dann von den thematisch zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlamentes befragt. Danach stellt sich das Kommissionskollegium als Ganzes dem Votum des Europäischen Parlamentes. Findet die Kommission im Europäischen Parlament Zustimmung, wird sie vom Rat der Europäischen Staats- und Regierungschefs auf fünf Jahre ernannt.

EU-Generaldirektion
Der Mitarbeiterstab der Kommissare gliedert sich in die so genannten Generaldirektionen. Jede Generaldirektion befasst sich mit einem bestimmten Themenkomplex. Der Leiter und oberste Beamte einer Generaldirektion ist der Generaldirektor. Sein politischer Chef und direkter Vorgesetzter ist der Kommissar. Der Aufbau der EU-Kommission mit Kommissaren und Generaldirektoren ist also vergleichbar mit dem Aufbau einer Regierung mit mehreren Ministerien, Ministern und Staatssekretären.

EU-Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Für das Thema Milch ist die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung („DG Agri“) zuständig. Generaldirektor ist Jerzy Bogdan Plewa. Die DG Agri ist u. a. mit dem Management der gemeinsamen Agrarmarktorganisation der EU, den Marktstützungsmechanismen sowie der Entwicklung ländlicher Räume befasst.

EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz
Die EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz („DG SANTE“) ist für das Thema Milch ebenfalls von großer Bedeutung, weil sie für alle Fragen zur Lebensmittelsicherheit sowie für das Wohl der Tiere verantwortlich ist. Sie legt auch fest, welche Stoffe in welchem Lebensmittel enthalten sein dürfen, sofern sie innerhalb der EU hergestellt und auf den Markt gebracht werden. Sie überwacht zudem, welches Futter die Landwirte an ihre Tiere verfüttern dürfen, was in diesem Futter enthalten sein darf und was nicht.