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Keimzahl

Die Keimzahl gibt Auskunft darüber, wie hoch die Anzahl der Bakterien, Hefen und Schimmelsporen in der angelieferten Rohmilch ist (bakteriologische Beschaffenheit der Milch). Sie ist ein Indikator für die Hygiene der Milch. Die Keimzahl ist neben dem Gehalt somatischer Zellen und dem Vorhandensein von Hemmstoffen entscheidend für die qualitative Einstufung und den Auszahlungspreis der Rohmilch.

Die Rohmilchgüteverordnung – RohmilchGütV schreibt vor, dass der Keimgehalt der Anlieferungsmilch mindestens zweimal im Monat untersucht werden muss. Je nach Keimzahlwert kann die Milch in zwei Güteklassen unterteilt werden:

  1. Güteklasse 1: der Keimzahlwert liegt unter 100.000 Einheiten pro Milliliter
  2. Güteklasse 2: der Keimzahlwert liegt über 100.000 Einheiten pro Milliliter

Bei Milch der Güteklasse 2 liegt der Auszahlungspreis um mindestens 2 Cent pro Kilogramm niedriger als bei Milch der Güteklasse 1.

Weiterhin haben die Molkereien die Möglichkeit, neben den Güteklassen 1 und 2 die Güteklasse „S“ für einen besonders niedrigen Keimzahlwert einzuführen. Hierfür liegt der mittlere Keimzahlwert unter 50.000 Einheiten pro Milliliter Milch.

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